Kosten
Die Vergütung der Behandlungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (i.d.R. 2,7 facher Steigungssatz).
Privatversicherte und Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der privaten Krankenkasse sowie ggf. von der Beihilfestelle erstattet. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld über Ihre Vertragsbedingungen wie beispielsweise den Erstattungsumfang oder Anzahl der Behandlungsstunden pro Kalenderjahr.
Selbstzahler:innen
Ebenso ist es möglich, die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen. Nähere Informationen erhalten Sie durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bundeswehr
Die Bundeswehr übernimmt bei entsprechender Indikation die Kosten einer Psychotherapie. Sie benötigen hierfür eine, von Ihrem Truppenarzt ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218).
Berufsgenossenschaft
Auch die Berufsgenossenschaft kann ggf. nach Absprache die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen.